Babyleaves in der Indoor Farm

AGB.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1    Geltungsbereich

(1)     Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Herbeus Greens GmbH (nachfolgend auch „Herbeus Greens“ oder „wir/uns“) und ihren gewerblichen Kunden (B2B), sofern der jeweils abgeschlossene Vertrag zum Betrieb des Unternehmens des Kunden zählt. 

(2)     Der Kunde erkennt diese AGB an und erklärt sich mit ihnen einverstanden, sobald er eine Bestellung vornimmt. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Vertragsbedingungen des Kunden, die von diesen AGB abweichen oder ihnen entgegenstehen, werden nicht anerkannt, es sei denn, Herbeus Greens GmbH hat ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Vertragserfüllungs-handlungen gelten keinesfalls als Zustimmung zu von diesen AGB abweichenden Regelungen.

§ 2    Vertragsschluss

(1)       Angebote von Herbeus Greens sind freibleibend und unverbindlich.

(2)       Die vom Kunden abgegebene Bestellung der gewünschten Waren stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages dar. Ein Vertrag kommt erst nach Annahme durch Versenden einer Auftragsbestätigung durch die Herbeus Greens GmbH zustande. Der Kunde wird von der Annahme durch die Herbeus Greens GmbH per E-Mail verständigt. Sind bestellte Waren nicht oder nur teilweise verfügbar wird der Kunde    unverzüglich informiert.

(3)       Die Herbeus Greens GmbH ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn die Teillieferung oder Teilleistung wurde vorher ausdrücklich schriftlich ausgeschlossen. Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

§ 3    Zahlungsbedingungen

(1)     Rechnungen der Herbeus Greens GmbH sind zahlbar innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungslegung. Die Herbeus Greens GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor nur gegen Bankeinzug oder per Überweisung zu liefern.

(2)     Bei Zahlungsverzug gilt der gesetzlichen Verzugszinssatz für Unternehmergeschäfte (aktuell von 13,08 % p.a.) vereinbart. Pro erforderlicher Mahnung werden Mahnspesen verrechnet, nach drei erfolglosen Mahnversuchen wird der Außenstand zur Eintreibung an unseren Anwalt bzw. ein Inkasso übergeben. Die dabei anfallenden zweckmäßigen Betreibungskosten gehen zu Lasten des säumigen Zahlers.

(3)     Wird nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass die Bezahlung des Kaufpreises durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet wird, so sind wir nach Maßgabe des § 1052 ABGB zur Leistungsverweigerung und zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

§ 4    Rechnungsstellung

(1)     Rechnungen und Mahnungen werden auf elektronischem Weg als PDF-Dokument an die vom Kunden bekannt gegebene Email-Adresse versandt. Auf eine postalische Zusendung der Rechnung wird verzichtet.

(2)     Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass eine elektronische Zusendung der Rechnung per Email ordnungsgemäß erfolgen kann und hat dieser insbesondere technische Einrichtungen wie etwa Filterprogramme oder Firewalls dementsprechend zu adaptieren. Etwaige automatisierte elektronische Antwortschreiben (z.B. eine Abwesenheitsnotiz) werden nicht berücksichtigt werden und stehen einer gültigen Zustellung nicht entgegen.

(3)     Der Kunde hat Änderungen seiner Email-Adresse, an welche die Rechnungen zugestellt werden sollen, unverzüglich schriftlich bekanntzugeben. Bis dahin gelten Zusendungen von Rechnungen an die von Ihnen zuletzt bekannt gegebene Email-Adresse als zugegangen.

§ 5    Versandkosten

(1)     Die Versendung der bestellten Ware erfolgt frei Haus ab Lager an die vom Besteller bekanntgegebene Lieferadresse. Die Herbeus Greens GmbH behält sich das Recht vor bei einer Unterschreitung der vereinbarten Mindestbestellmengen, Bestellungen abzulehnen oder nach Wahl eine Auftragsabwicklungspauschale zu verrechnen.

(2)     Je nach Lieferland können unter Umständen Zollgebühren anfallen, diese sind dann vom Kunden zu tragen. Die bei Eilbestellungen oder für sonstige Zusatzwünsche betreffend Transport anfallenden Zusatzkosten (Versand per Express, Kurier oder vergleichbaren Diensten) gehen ebenfalls zu Lasten des Kunden.

§ 6    Palettenklausel

(1)       Zwischen Herbeus Greens GmbH als Versender und dem Kunden als Empfänger gilt der Palettentausch für EUR- bzw. EPAL-Paletten als vereinbart. Paletten sind zwischen Empfänger und Versender grundsätzlich Zug-um-Zug zu tauschen.

(2)       Bei Ware, die auf Euro-Paletten (EUR bzw. EPAL) verpackt ausgeliefert wird, verbleiben die Euro-Paletten zunächst im Eigentum des Versenders, sofern diese Paletten nicht im Vorfeld frachtfrei vom Empfänger beim Versender angeliefert oder bei Anlieferung der Ware sofort getauscht wurden.

Der Tausch der Paletten muss vom Versender sowie vom Empfänger auf dem Lieferschein schriftlich vermerkt und unterfertigt werden.

(3)       Der Kunde/Empfänger ist verpflichtet, dem Versender bei jeder Anlieferung die gleiche Anzahl an Paletten in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben oder innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung diese oder gleichwertige Euro-Paletten frachtfrei an den Versender zurück zu senden. Falls dies nicht erfolgt, ist der Versender berechtigt, eine entsprechende Anzahl von Euro-Paletten zum Zeitpunkt der nächsten Abrechnung nach den für den Kauf neuer Paletten zu diesem Zeitpunkt gemäß https://wintergroup.com ermittelten Preisen oder sonst zu den jeweils aktuellen Marktpreisen in Rechnung zu stellen.

(4)       Mit Übermittlung der Rechnung erlischt das Recht des Kunden, Paletten betreffend die rechnungsgegenständliche Lieferung an den Versender zurückzugeben.

(5)       Die Forderung auf Rückgabe von Paletten bzw. auf In-Rechnung-Stellen nicht retournierter Paletten verjährt binnen drei Jahren nach Auslieferung des letzten Auftrages, den der Kunde uns erteilt hat.

§ 7     Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht

Eine Aufrechnung oder sonstige Formen der Verrechnung sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Herbeus Greens GmbH nicht zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht des Käufers darf nur ausgeübt werden, wenn der Gegenanspruch auf demselben Kaufvertrag beruht.

§ 8    Lieferfrist und Lieferverzug

(1)     Die Liefertermine oder Fristen sind grundsätzlich unverbindliche Angaben, es sei denn, diese wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

(2)     Für den Fall, dass verbindliche Liefertermine und Fristen vereinbart wurden, und diese auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht eingehalten werden können, ist die Haftung der Herbeus Greens GmbH ausgeschlossen, wenn die Liefer- bzw. Leistungsverzögerung auf einen Fall höherer Gewalt oder auf Ereignisse zurückzuführen ist, die die Herbeus Greens GmbH nicht zu vertreten hat.

In allen anderen Fällen ist eine allfällige Haftung auf fünf Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferung oder Leistung beschränkt.

§ 9    Lieferung, Gefahrübergang, Abnahme, Annahmeverzug

(1)     Die Lieferung erfolgt ab Lager der Herbeus Greens GmbH, das als Erfüllungsort vereinbart wird. Auf Verlangen des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt.

(2)     Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.

(3)     Kommt der Kunde in Annahmeverzug, unterlässt er eine sonstige Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Lieferung aus anderen vom Kunden zu vertretenden Gründen, so ist Herbeus Greens berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen.


§ 10 Eigentumsvorbehalt

(1)     Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt. Bis zur Bezahlung aller Ansprüche aus dem jeweiligen Kaufvertrag behält sich die Herbeus Greens GmbH das Eigentum an ihren Warenlieferungen vor.

§ 11   Gewährleistungsansprüche des Käufers

(1)       Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen voraus, dass dieser seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 UGB) nachgekommen ist. Beanstandungen von offensichtlichen Mängeln bzw. Fehllieferungen sind unverzüglich, und bei versteckten Mängeln sofort nach deren Bekanntwerden vorzunehmen.

Bei Warenreklamationen ist eine genaue Dokumentation vom Schaden bzw. dem Reklamationsgrund am Lieferschein zu vermerken und inklusive Fotobeweis festzuhalten. Lieferschein und Fotobeweis ist der Herbeus Greens GmbH per Mail an die office@herbeusgreens.com umgehend zu übermitteln.

(2)     Die Verbesserung allfälliger Mängel erfolgt nach Wahl der Herbeus Greens GmbH entweder durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung). Während der Verbesserung ist der Kunde nicht berechtigt, den Kaufpreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.

(3)     Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels können erst dann geltend machen, wenn die Verbesserung fehlgeschlagen ist.

§ 12   Sonstige Haftung

(1)     Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

(2)     Auf Schadensersatz haften wir – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

§ 13   Verjährung

(1)      Die wechselseitigen Ansprüche der Vertragsparteien verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist.

(2)      Abweichend von § 933 ABGB beträgt die allgemeine Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche ein Jahr ab Ablieferung.

§ 14   Urheberrechte/Zustimmung gem. §107 TKG/Datenschutz

(1)     Die Herbeus Greens GmbH und/oder ihre Lieferanten haben an allen Bildern, Filmen und        Texten, die auf der Website veröffentlicht werden, Lizenz- oder       Urheberrechte. Eine Verwendung der Bilder, Filme und Texte, ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Herbeus Greens GmbH nicht gestattet. Dieses    Material/diese Daten dürfen weder kopiert, vervielfältigt, neu veröffentlicht,      heraufgeladen (uploaded), versendet, übertragen oder in sonstiger Weise, einschließlich E-Mail und andere elektronische Mittel, verteilt werden. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung ist die Änderung der Daten,         Informationen und des Materials, deren Nutzung auf andere Websites oder auf durch Netzwerk verbundene Computerumgebungen sowie deren Nutzung für       andere als persönliche, nicht gewerbliche Zwecke ein Verstoß gegen Urheberrechte, Warenzeichen und andere Eigentumsrechte und somit verboten.     Strafrechtliche Verfolgung beim Verstoß gegen die Urheberrechte behält sich         die Herbeus Greens GmbH vor. Bei Bedarf ist mit der Herbeus Greens GmbH vorher eine Werbemittelvereinbarung abzuschließen.

(2)     Der Kunde willigt ein, von der Herbeus Greens GmbH oder von Unternehmen, die hierzu von der Herbeus Greens GmbH beauftragt wurden, Nachrichten iSd § 107 Telekommunikationsgesetzes (TKG) zu Werbezwecke zu erhalten. Diese         Einwilligung kann vom Kunden jederzeit widerrufen werden.

(3)     Die Herbeus Greens GmbH versichert, bei der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten des Kunden einschlägige Rechtsnormen zu    beachten. Es werden stets nur die Daten erhoben und gespeichert, die zur Nutzung von Leistungen von Herbeus Greens erforderlich sind. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt. Sie werden an Dritte nur dann weitergegeben, wenn dies zum Zwecke der Vertragsabwicklung erforderlich ist.

§ 15   Rechtswahl und Gerichtsstand

(1)     Es wird ausdrücklich und ausschließlich die Anwendbarkeit des österreichischen materiellen Rechts, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und sich darauf beziehender Verweisungsnormen, vereinbart.

(2)     Ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist das für unseren Geschäftssitz sachlich zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Käufers zu erheben.

§ 16   Salvatorische Klausel

(1)     Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollten sie eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Es ist der ausdrückliche Wille der Parteien, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unter allen Umständen aufrechtzuerhalten. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft.